AGB

§ 1. Gegenstand und Geltungsbereich

1.1. Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Dienstleistungen und/oder Werke auf dem Gebiet der Gestaltung, visuellen Inszenierung, Programmierung und der sonstigen projekt- bzw. supportbedingten Entwicklung und der elektronischen Übertragung bzw. Lieferung der entsprechenden Dateien, Programmen, Daten, Werken und Produkten. Die Art der Dienstleistungen und Werke im Einzelnen ergibt sich aus der von prjktr. Machner Roth GbR (prjktr.) entwickelten Konzeption, dem Angebot, den Aktionsvorschlägen bzw. den Einzelaufträgen.
1.2. Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht im Einzelnen Abweichendes schriftlich vereinbart ist. Sie gelten auch für die zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, ohne dass ihre erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist.
1.3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von prjktr. schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/oder Lieferbedingungen des Auftraggebers nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.
1.4. Mit der Auftragserteilung, gleichgültig in welcher Form diese erfolgt, erkennt der Auftraggeber diese AGB für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an. Der Vertrag wird mit der Auftrags- bzw. Bestellannahme durch prjktr. geschlossen. Weitere Verpflichtungen, als die in diesen AGB und im Vertrag schriftlich aufgeführten, übernimmt prjktr. nicht.

§ 2. Auftragserteilung und Leistungsumfang

2.1. Der Leistungsumfang eines Auftrags ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung, sofern dem Auftrag kein Angebot vorausgegangen ist.
2.2. prjktr. kann für alle Leistungen eine Vorauszahlung von bis zu 50% des Auftragswertes berechnen. Fremdkosten können als komplette Vorauszahlung berechnet werden.
2.3. Im Falle einer vereinbarten Vorauszahlung beginnt prjktr. mit der Leistungserbringung erst nach der Gutschrift dieser Vorauszahlung. Bis zur Gutschrift ruht der Auftrag in beiderseitigem Einverständnis.
2.4. Die in der Auftragsbestätigung genannten Fristen sind für beide Seiten verbindlich und können nicht einseitig verkürzt werden. Sofern durch Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat, Verzug seitens prjktr. entsteht, werden die Fristen als entsprechend verlängert vereinbart.
2.5. Bei vorzeitigem Abbruch eines Auftrages werden die bis dahin angefallenen Kosten (inklusive der bis dahin erbrachten Leistungen) dem Auftraggeber in Rechnung gestellt, wenn die Ursache des Abbruchs nicht durch prjktr. zu vertreten ist.

§ 3. Angebote, Preise, Material

3.1. Sämtliche von prjktr. abgegebenen Angebote sind freibleibend. Erst mit der schriftlichen Bestätigung von Aufträgen durch prjktr. werden diese für prjktr. verbindlich. Falls nicht anders beschrieben, beziehen sich die Preisangaben auf folgende Voraussetzungen:
3.2. Für den Auftrag zu verwendende Texte, Bilder, Grafiken und Zeichnungen werden vom Auftraggeber als fertige, verarbeitungsfähige elektronische Daten zur Verfügung gestellt, dies gilt auch für Logos und Zeichen.
3.3. Die Zu- und Rücksendung aller Materialien erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Mehrkosten aufgrund einer vom Auftraggeber gewünschten Versandart (z.B. Express, Kurier etc.) gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3.4. Soweit Daten, gleich in welcher Form, an prjktr. übermittelt werden, stellt der Auftraggeber Kopien zu seiner Sicherheit her.
3.5. Alle angegebenen Preise verstehen sich – sofern nicht anders angegeben – zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 4. Zusatzleistungen, Nebenkosten

4.1. Die Änderungen von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Konvertierung von Datenbanken, Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u.a.) werden je nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
4.2. Die im Zusammenhang mit Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfs-Ausführungsarbeiten entstehenden technischen Nebenkosten sind zu erstatten. Die Nebenkosten für Telekommunikations-Dienstleistungen und Zugangsgebühren für das Internet sind im Angebotspreis enthalten, sofern das übliche Maß nicht überschritten wird.
4.3. Die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung (Bestellung von Lieferung und Leistung, Werkproduktion, Aufbau/Montage, Versand u.a.) erfolgt ausschließlich aufgrund einer mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung.
4.4. Fremdleistungen und Produktionen werden von prjktr. nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist prjktr. ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.
4.5. Die Vergütung von Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind (soweit nicht anders ausgewiesen) Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
4.6. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

§ 5. Haftung und Gewährleistung

5.1. Die von prjktr. erbrachten Leistungen basieren in der Regel auf den Vorgaben und Briefings des Auftraggebers. Für Fehler, Missverständnisse und Veränderungen, die auf falsche oder unvollständige Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, ist dieser allein verantwortlich.
5.2. Der Auftraggeber stellt prjktr. von allen etwaigen Ansprüchen Dritter frei, sofern die anspruchsauslösende Leistung von prjktr. auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen beruht.
5.3. Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten wird von prjktr. nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.
5.4. Der Auftraggeber übernimmt mit der Genehmigung (Abnahme) der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. prjktr. übernimmt für die erstellten Texte, Gestaltungen und Maßnahmen keine Rechtsprüfung. Diese Prüfungen übernimmt der Auftraggeber durch seine eigenen Rechtsberater.
5.5. Die Freigabe von Produktion und/oder Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Delegiert der Auftraggeber im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an prjktr., stellt er prjktr. von der Haftung frei.
5.6. prjktr. haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs-, und Naturereignisse entstehen. Ebenso für sonstige nicht durch prjktr. zu vertretende Vorkommnisse wie Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen, Stromausfälle, Netzausfälle, Störungen des Internets, Computer- oder Programmabstürze und Verfügungen von hoher Hand. prjktr. übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Fehler- und Virenfreiheit, die gewünschte Funktionsweise und Vollständigkeit von Ausgaben von fremden Programm-Modulen (beispielsweise Flash-Film, Java Applet, Plug-In, Add- On, CGI, ActiveX u.a.).
5.7. Für Verschulden bei der Durchführung der zu erbringenden Leistung haftet prjktr. bis zur Höhe des Rechnungsbetrages des betreffenden Auftrages. Weiter gehende Schadensersatzansprüche aus Vertragsverletzung, aus Verletzung von Pflichten bei Vertragshandlungen und aus unerlaubter Handlung sowie weiter gehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit und Verzug sind auf die Höhe des Rechnungsbetrages des betreffenden Auftrages begrenzt.

§ 6. Gestaltungsfreiheit & Erbringungspflicht

6.1. Für prjktr. besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit, soweit ihm vom Auftraggeber keine konkreten Vorgaben gemacht werden.
6.2. Die prjktr. überlassenen Vorlagen (z. B. Texte, Fotos, Abbildungen, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist.
6.3. Der Auftraggeber hat eine Abgabe der zu verarbeitenden Vorlagen (z.B. Texte, Fotos, Abbildungen, Muster) rechtzeitig nach Auftragserteilung zu gewährleisten. Wird die Zeitvorgabe durch den Auftraggeber überschritten und/oder die Fertigstellung der zu erbringenden Leistungen verzögert, ohne dass dies vorher mit prjktr. schriftlich abgestimmt wurde, werden die bis dahin erbrachten Leistungen durch prjktr. in Rechnung gestellt.
6.4. prjktr. legt dem Auftraggeber regelmäßig Zwischenergebnisse, Entwürfe und Vorschläge vor, die von diesem Innerhalb einer von prjktr. vorgegebenen angemessenen Zeit zu kontrollieren, zu genehmigen oder zu korrigieren sind. Wird die Zeitvorgabe durch den Auftraggeber überschritten, ohne dass dies vorher mit prjktr. schriftlich abgestimmt wurde, haftet der Auftraggeber für alle daraus entstehenden Verzögerungsschäden.
6.5. Korrekturen und Änderungen, soweit sie 3% der reinen Entwicklungskosten nicht überschreiten, sind in den pauschalen Angebotspreisen enthalten. Bei Überschreitung ist prjktr. auch ohne expliziten Hinweis berechtigt, die entstandenen Mehrkosten nach gültiger Preisliste in Rechnung zu stellen. Statt Wandlung/Minderung behält sich prjktr. vor, zunächst höchstens zwei Nachbesserungen zu erbringen. Änderungsverlangen bedürfen immer der Schriftform.

§ 7. Zahlungs- und Lieferbedingungen

7.1. Die von prjktr. erbrachten Leistungen, Dienste und Projektdateien bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von prjktr..
7.2. Der Rechnungsbetrag ist, soweit nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart wird, ohne Rücksicht auf evtl. vorzubringende Beanstandungen innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Rechnung fällig.
7.3. Bei einem Auftragsvolumen von über 10.000 Euro gilt eine Abschlagszahlung von 50% als vereinbart. Sollte das Auftragsvolumen zu einem maßgeblichen Teil Drittleistungen enthalten, ist prjktr. berechtigt, den Abschlag entsprechend zu erhöhen.
7.4. Befindet sich der Auftraggeber in Verzug, werden Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
7.5. Gegen Forderungen von prjktr. kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder Leistungsverweigerungsrechts nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu.

§ 8. Urheberschutz

8.1. Der prjktr. erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag (Auftragswerk). Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes (BGB) und des Urheberrechtsgesetzes (UrhG).
8.2. Die Arbeiten von prjktr. (Entwürfe, Entwicklungsvorstufen, Werkzeichnungen, Darstellungen, Animationen und Filme bzw. deren elektronische Daten) sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt. Zur Bestimmung dieser Schutzfähigkeit sind keine anderen Kriterien anzuwenden, insbesondere nicht qualitative oder ästhetische. Dies gilt unabhängig davon, ob die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 UrhG erfüllt werden, für alle Werkkategorien gleichermaßen.
8.3. Der Auftraggeber erwirbt die Nutzungsrechte (§ 31 UrhG) im vereinbarten Rahmen, nachdem der Auftraggeber die Dienstleistung abgenommen und die Vergütung entrichtet hat. Die Werke prjktr. dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung kenntlich gemachte Zweck. Das Recht die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber mit der Zahlung.
8.4. Ohne Zustimmung von prjktr. dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Vervielfältigung geändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Wiederholungen (z.B. Neuauflagen bei Druckwerken) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für andere Ausstellungen oder Veranstaltungen) sind kostenpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung von prjktr..
8.5. Alle Werke werden immer nur für ein juristisch eigenständiges Unternehmen erstellt. Die Nutzung über angeschlossene und verbundene Unternehmen muss gesondert vertraglich geregelt sein. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Zustimmung prjktr..
8.6. Über den Umfang der Nutzung steht prjktr. ein Auskunftsanspruch zu.
8.7. Vorschläge des Auftraggebers oder sonstige fördernde Maßnahmen begründen kein Miturheberrecht. Schöpferische Beiträge des Auftraggebers führen zu keiner Beeinträchtigung der vertraglichen Rechte und Ansprüche des Designers, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
8.8. prjktr. hat das Recht, seine Arbeiten mit einer Urheberbezeichnung zu versehen, soweit der Vertrag mit dem Auftraggeber keine abweichende Vereinbarung enthält. Der Auftraggeber erteilt prjktr. mit dem Auftrag ausdrücklich das Recht, die für ihn durchgeführten Leistungen als Referenz und für die Eigenwerbung zu verwenden. Bei vervielfältigten Werken sind prjktr. mindestens 3 Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die ebenfalls im Rahmen der Eigenwerbung und als Referenz verwendet werden dürfen.
8.9. Soweit prjktr. dem Auftraggeber in den ersten Arbeitsstufen (Phasen) mehrere Alternativvorschläge unterbreitet, wählt der Auftraggeber hieraus einen Entwurf für die Weiterentwicklung aus. Für Varianten des Entwurfs, nicht verwertete Skizzen, Modelle und Zeichnungen räumt prjktr. dem Auftraggeber ein Optionsrecht von 4 Wochen ein. Bei Nutzung von Varianten erfolgt eine Nachvergütung. Verstreicht die Frist, dürfen diese Varianten ohne Zustimmung prjktr. nicht genutzt, verwertet, an Dritte weitergegeben noch in anderer Form weiterentwickelt werden.

§ 9. Konkurrenzausschluss

9.1. prjktr. akzeptiert keine Regelungen zum Konkurrenzausschluss und ist ausdrücklich berechtigt, für gleiche bzw. ähnliche Produkte und Hersteller tätig zu werden. Gegen ein besonders zu vereinbarendes Honorar gewährt prjktr. Konkurrenzausschluss für bestimmte Produkte und/oder Dienstleistungen, deren Art und Umfang in einem gesonderten Vertrag niederzulegen sind.
9.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, prjktr. zu informieren, wenn er während der Auftragsdauer Dritte mit einer gleichen oder ähnlichen Aufgabe betraut.

§ 10. Datenschutz

10.1. Für Aufträge gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die vertrauliche Behandlung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen wird von prjktr. im Rahmen der üblichen Arbeitsweise sichergestellt. prjktr. weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden und gegebenenfalls an beteiligte Kooperationspartner und Dienstleistende im notwendigen Umfang weitergeleitet werden können.
10.2. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets die Möglichkeit besteht, dass Unberechtigte von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis erlangen. Dieses Risiko nimmt der Auftraggeber in Kauf.

§ 11. Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden

Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

§ 12. Technischer Fortschritt

prjktr. steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, insofern dem Auftraggeber hieraus keine Nachteile entstehen.

§ 13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für diesen Vertrag und seine Bestandteile ist deutsches Recht maßgebend. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz von prjktr., sofern das Gesetz keinen anderen Gerichtsstand ausdrücklich vorschreibt.

§ 16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

Berlin 2023